1885. Roma werden von der Immigrationspolitik der Vereinigten Staaten ausgeschlossen; viele werden zurück nach Europa geschickt.

1886. Kanzler von Bismarck veröffentlicht eine Direktive für alle Regierungen der deutschen Bundesländer, in der er sie auf die „Beschwerden über das von durchs Reich reisenden Zigeunerbanden verursachte Unheil, und ihre zunehmende Belästigung der Bevölkerung“ hinweist. Er verlangt, dass man sich gerade fremden Roma im Speziellen widmen solle. Dies führt zu zahlreichen regionalen Gesetzgebungen zur Deportation von nicht in Deutschland geborenen Roma. In Bulgarien wird Nomadentum verboten.

1889. Die Gilde der Schausteller formiert sich, um gegen die Gesetze über Bewegliche Wohnsitze zu protestieren. Die Schausteller werden zusehends als eigenständige Gruppe abseits von anderen Reisenden und Zigeunern wahrgenommen.

1890. Das schwäbische Parlament organisiert eine Konferenz über das Zigeunergeschmeiß und empfiehlt Methoden, wie die Anwesenheit von Roma durch das Läuten der Kirchenglocken von einem Dorf zum nächsten signalisiert werden kann. Das Militär wird befugt, Roma zu ergreifen und zum Weiterziehen zu zwingen.

1899. Unter der Leitung von Alfred Dillmann entsteht in München ein Informationsbüro, der Nachrichtendienst in Bezug auf die Zigeuner, zur zentralen Sammlung von Berichten über Roma- Bewegungen in allen deutschen Ländern und zur Anlegung einer Kartei aller Zigeuner, die älter als sechs Jahre sind. Hierzu gehört die Beschaffung von Fotos, Fingerabdrücken und anderen genealogischen Daten, und speziell allen Informationen bezüglich „Kriminalität“. Zwei Initiativen sind die Folge: Dillmanns Zigeuner-Buch (1905), und die Konferenz vom Dezember 1911. Das Informationsbüro wird erst 1970 offiziell geschlossen.

1904. Der preußische Landtag nimmt einstimmig einen Antrag zur Regulierung von Zigeuner-Bewegungen und ihren Lebenshaltungsmethoden an.

1905. Alfred Dillmanns Zigeuner-Buch erscheint in Deutschland. Es besteht aus drei Teilen: Eine Einführung, welche die Argumente zur Kontrolle der Roma darlegt; eine 310 Seiten lange Kartei mit über 5000 Roma, inklusive Name, Geburtstag und –ort, Stammbaum und Verwandtschaft, Vorstrafen etc.; und schließlich eine Fotosammlung von Roma und Sinti aus verschiedenen Polizeiakten. Die Einführung behauptet, dass das deutsche Volk unter einer „Plage“ von Roma „leidet“, dass sie „eine Pest“ seien, „gegen die sich die Gesellschaft unermüdlich wehren muss“, und dass sie „von der Polizei strengstens kontrolliert“ und wenn nötig „rücksichtslos bestraft“ werden müssen. Die Vorstellung der besonderen Gefahr von Romani-weißen Mischlingen, aus denen sich Dillmanns Auffassung nach fast die gesamte Roma-Bevölkerung zusammensetzt, taucht schließlich in den Nürnberger Gesetzen von 1935 wieder auf. Diese rassisch-bedingten Bemerkungen stützen auch die Behauptung des Zigeuner-Buchs, dass die Roma eine genetische Tendenz hin zu kriminellem Verhalten hätten.
Auf einer Konferenz in Sofia, Bulgarien, wird das Wahlrecht für Roma gefordert.

1906. Am 17. Februar erlässt der preußische Innenminister eine Direktive mit dem Titel Die Bekämpfung des Zigeunerunwesens, die eine Liste bilateraler Abkommen mit Ländern enthält, die bei der Vertreibung von Roma zusammenarbeiten wollen, namentlich das Kaiserreich Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Russland und die Schweiz. Die Polizei ist befugt, Roma für Gesetzesbrüche zu verfolgen, zu denen „Feuermachen in Wäldern, illegales Fischen, illegales Kampieren“ und ähnliches gehören. Der temporäre Schulbesuch von Kindern, deren Eltern sich auf der Durchreise durch ein Gebiet befinden, wird verboten.
Preußen führt “Zigeunerlizenzen” ein, die von allen benötigt werden, die dort bleiben wollen. Die Lizenzen werden nur ausgegeben, wenn der Antragsteller einen festen Wohnsitz, keine ernsthaften Vorstrafen, ein ordentliches Steuerkonto und eine Ausbildungsversorgung für seine Kinder vorweisen kann. Den Zugelassenen wird jedoch trotzdem nicht gestattet, sich örtlich anzusiedeln.