{"id":313,"date":"2020-10-14T17:28:42","date_gmt":"2020-10-14T17:28:42","guid":{"rendered":"https:\/\/romahistory.com\/?page_id=313"},"modified":"2020-10-14T17:28:42","modified_gmt":"2020-10-14T17:28:42","slug":"timeline-1920-bis-1931","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/romahistory.com\/?page_id=313","title":{"rendered":"Timeline 1920 bis 1931"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><em><strong>1920.<\/strong><\/em>&nbsp;Am 27. Juli verbietet der Minister f\u00fcr \u00d6ffentliche Wohlfahrt in D\u00fcsseldorf allen Roma und Sinti das Betreten \u00f6ffentlicher Wasch- und Erholungseinrichtungen (Schwimmb\u00e4der, Badeh\u00e4user, Parks, etc.). In Deutschland argumentieren der Psychiater Karl Binding und der Magistrat Alfred Hoche f\u00fcr die T\u00f6tung von \u201eBallastexistenzen\u201c, solchen Individuen, die nur eine Belastung f\u00fcr die gesamte Menschheit darstellen; hierzu z\u00e4hlen sie Roma. Das Konzept von \u201elebensunw\u00fcrdigem Leben\u201c wird 1933 zum Kern der Nazi-Rassenpolitik, als am 14. Juli jenes Jahres ein Gesetz mit eben dieser Bezeichnung von Adolf Hitler eingef\u00fchrt wird.<br><br><em><strong>1921.<\/strong><\/em>&nbsp;Die neue tschechoslowakische Republik erkennt Roma als eigenst\u00e4ndige \u201cNationalit\u00e4t\u201d an. Diese Gesetzgebung wird sp\u00e4ter zur\u00fcckgezogen.<br><br><em><strong>1922.<\/strong><\/em>&nbsp;In Baden werden Auflagen eingef\u00fchrt, laut denen von allen Roma und Sinti Fotos und Fingerabdr\u00fccke archiviert werden m\u00fcssen. Weiterhin m\u00fcssen sie st\u00e4ndig vollst\u00e4ndige Dokumente mit sich tragen.<br><br><em><strong>1923.&nbsp;<\/strong><\/em>In Bulgarien beginnt die Romani Zeitschrift Istiqbal (Zukunft) ihre Ver\u00f6ffentlichung.<br><br><strong><em>1924.&nbsp;<\/em><\/strong>In der Slowakei wird eine Gruppe Roma wegen Kannibalismus angeklagt. Sie werden freigesprochen.<br><br><em><strong>1925.<\/strong><\/em>&nbsp;Die Sowjetische Romani Autorenvereinigung wird in der Sowjetunion gegr\u00fcndet, dann unterdr\u00fcckt.<br>Bei einer Konferenz \u00fcber die Zigeunerfrage schl\u00e4gt Bayern ein Gesetz zur Zwangsansiedlung von Roma und Sinti vor, sowie die Einkerkerung von jenen, die nicht regelm\u00e4\u00dfig arbeiten (bezeichnet als \u201earbeitsscheu\u201c), in Arbeitslagern f\u00fcr bis zu zwei Jahren, aus Gr\u00fcnden der \u201e\u00f6ffentlichen Sicherheit\u201c. Dies betrifft ebenso angesiedelte wie nicht-sesshafte Roma.<br><br><em><strong>1926.&nbsp;<\/strong><\/em>Die Schweizer Vereinigung Pro Juventute beginnt, \u201ceingedenk der Theorien von Eugenik und Fortschritt\u201d, Romakinder ohne Einwilligung von ihren Eltern zu entfernen, ihre Namen zu \u00e4ndern und sie in Waisenh\u00e4user zu stecken. Das Programm wird bis 1973 fortgesetzt und wird nicht bekannt bis in die 1980er Jahre. Die Schweiz hat sich bei den Roma entschuldigt, lehnt es jedoch rigoros ab, ihnen Zugang zu den Akten zu gew\u00e4hren, damit sie die ihnen geraubten Kinder wieder finden k\u00f6nnen.<br>Am 16. Juli wird das bayrische \u201cGesetz zum Kampf gegen Zigeuner, Vagabunden und Faulenzer\u201c, das bei der Konferenz 1925 vorgeschlagen wurde, verabschiedet. Es wird in der legislativen Versammlung wie folgt gerechtfertigt: \u201e[Zigeuner] widersetzen sich von Natur aus jeder Form von Arbeit, und finden es besonders schwierig, jede Einschr\u00e4nkung ihres nomadischen Lebens zu tolerieren; nichts trifft sie daher h\u00e4rter als der Verlust ihrer Freiheit, verbunden mit Zwangsarbeit\u201c. Das Gesetz verlangt die Registrierung aller Roma und Sinti, ob angesiedelt oder nicht, durch die Polizei, das Einwohnermeldeamt und das Arbeitsamt in jedem Bezirk. Der bayrische Staatskanzler Hermann Reich lobt \u201edie Umsetzung des Zigeunergesetzes &#8230;. Dieses Gesetz gibt der Polizei den rechtlichen R\u00fcckhalt den sie braucht f\u00fcr hartes Durchgreifen gegen diese st\u00e4ndige Gefahr der Sicherheit unserer Nation.\u201c<br><br><em><strong>1927.<\/strong><\/em>&nbsp;Steve Kaslov gr\u00fcndet in den USA die Roma Red Dress Association; er trifft Pr\u00e4sident Franklin Roosevelt, um f\u00fcr Unterst\u00fctzung der Romani Rechte zu werben.<br>In der Tschechoslowakei verbietet Gesetz Nr. 117 Romani Nomadentum und verbietet Nomaden, \u201edas Leben von Zigeunern\u201c zu leben. Roma Identit\u00e4tskarten werden eingef\u00fchrt. Kinder unter 14 Jahre k\u00f6nnen von ihren Familien entfernt und Erziehungsheimen oder respektablen Familien \u00fcbergeben werden.<br>R.L. Turner beweist, dass die Phonetik der Romani Sprache fr\u00fcher mit der zentralen Gruppe von Hindi Sprachen in Indien verbunden war.<br>Am 3. November wird ein preu\u00dfisches Ministerialdekret erlassen, laut dem alle Roma auf die selbe Weise dokumentarisch registriert werden m\u00fcssen wie \u201eIndividuen, die steckbrieflich gesucht werden, mit Zeugen, Fotos und Fingerabdr\u00fccken\u201c. Kleinkindern werden die Fingerabdr\u00fccke abgenommen, Kinder \u00fcber sechs Jahre m\u00fcssen bereits Identit\u00e4tskarten mit ihrem Foto tragen. Zwischen dem 23. und 26. November f\u00fchrt die Polizei in ganz Preu\u00dfen Razzien in Roma-Gemeinden durch, um das Dekret vom 3. November durchzusetzen. Dies resultiert in 8000 Registrierungsprozessen.<br>Bayern erl\u00e4sst ein Gesetz, das es Roma und Sinti verbietet, in Familiengruppen zu reisen oder Feuerwaffen zu besitzen. Individuen \u00fcber 16 Jahre k\u00f6nnen mit Arbeitslagerhaft bestraft werden, w\u00e4hrend jene ohne Beweis f\u00fcr eine Geburt in Bayern des Landes verwiesen werden.<br>In Russland wird die Zeitschrift Romani Zorya (Romani D\u00e4mmerung) gegr\u00fcndet. Sie beginnt ihre Publikation 1929. &#8218;<br><br><em><strong>1928.<\/strong><\/em>&nbsp;In Bayern wird eine Verordnung anerkannt, die Sinti und Roma unter permanente Polizei\u00fcberwachung setzt. Im Mai wird dasselbe Gesetz nochmals erlassen und best\u00e4tigt. Dieses Gesetz verst\u00f6\u00dft direkt gegen die Verordnungen der Weimarer Verfassung. Professor Hans F. G\u00fcnter schreibt \u201cdie Zigeuner haben fremdes Blut nach Europa gebracht.\u201d<br><br><em><strong>1929.&nbsp;<\/strong><\/em>Am 3. April wird der Kompetenzbereich des M\u00fcnchener Informationsb\u00fcros als Konsequenz aus dem Gesetz von 1926 auf ganz Deutschland ausgeweitet; Die deutsche Kriminalpolizeikommission nennt es in Zentralb\u00fcro zum Kampf gegen Zigeuner in Deutschland um. Am 16. und 17. April wird Polizeidienststellen im ganzen Land befohlen, Fingerabdr\u00fccke und andere Daten \u00fcber Roma sowohl an dieses B\u00fcro als auch an das Interpol-Hauptquartier in Wien zu schicken. In enger Zusammenarbeit setzen diese beiden Beh\u00f6rden Restriktionen f\u00fcr die Reisefreiheit von Roma ohne Dokumente durch, und verh\u00e4ngen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren in \u201eRehabilitierungslagern\u201c f\u00fcr Roma im Alter von 16 Jahren oder \u00e4lter. In der UdSSR wird Nikolai Pankovs Buch Buti I Dzinaiben (Arbeit und Wissen) ver\u00f6ffentlicht.<br><br><em><strong>1930.<\/strong><\/em>&nbsp;Michael Kwiek II. folgt seinem Vater Gregory als \u201cK\u00f6nig der Zigeuner\u201d in Polen und wird als solcher von der polnischen Regierung anerkannt. In der UdSSR erscheint die erste Ausgabe von Nevo Drom (Neuer Weg). Der norwegische Journalist Scharfenberg empfiehlt die Sterilisation aller Roma.<br><br><em><strong>1931.<\/strong><\/em>&nbsp;Das Moskauer Zigeunertheater (Theatre Romen) wird als sowjetisches Experiment gestartet; es existiert heute immer noch.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1920.&nbsp;Am 27. Juli verbietet der Minister f\u00fcr \u00d6ffentliche Wohlfahrt in D\u00fcsseldorf allen Roma und Sinti das Betreten \u00f6ffentlicher Wasch- und Erholungseinrichtungen (Schwimmb\u00e4der, Badeh\u00e4user, Parks, etc.). 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