{"id":311,"date":"2020-10-14T17:28:42","date_gmt":"2020-10-14T17:28:42","guid":{"rendered":"https:\/\/romahistory.com\/?page_id=311"},"modified":"2020-10-14T17:28:42","modified_gmt":"2020-10-14T17:28:42","slug":"timeline-1885-bis-1906","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/romahistory.com\/?page_id=311","title":{"rendered":"Timeline 1885 bis 1906"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><em><strong>1885.<\/strong><\/em>&nbsp;Roma werden von der Immigrationspolitik der Vereinigten Staaten ausgeschlossen; viele werden zur\u00fcck nach Europa geschickt.<br><br><em><strong>1886.<\/strong><\/em>&nbsp;Kanzler von Bismarck ver\u00f6ffentlicht eine Direktive f\u00fcr alle Regierungen der deutschen Bundesl\u00e4nder, in der er sie auf die \u201eBeschwerden \u00fcber das von durchs Reich reisenden Zigeunerbanden verursachte Unheil, und ihre zunehmende Bel\u00e4stigung der Bev\u00f6lkerung\u201c hinweist. Er verlangt, dass man sich gerade fremden Roma im Speziellen widmen solle. Dies f\u00fchrt zu zahlreichen regionalen Gesetzgebungen zur Deportation von nicht in Deutschland geborenen Roma. In Bulgarien wird Nomadentum verboten.<br><br><em><strong>1889.<\/strong><\/em>&nbsp;Die Gilde der Schausteller formiert sich, um gegen die Gesetze \u00fcber Bewegliche Wohnsitze zu protestieren. Die Schausteller werden zusehends als eigenst\u00e4ndige Gruppe abseits von anderen Reisenden und Zigeunern wahrgenommen.<br><br><em><strong>1890.<\/strong><\/em>&nbsp;Das schw\u00e4bische Parlament organisiert eine Konferenz \u00fcber das Zigeunergeschmei\u00df und empfiehlt Methoden, wie die Anwesenheit von Roma durch das L\u00e4uten der Kirchenglocken von einem Dorf zum n\u00e4chsten signalisiert werden kann. Das Milit\u00e4r wird befugt, Roma zu ergreifen und zum Weiterziehen zu zwingen.<br><br><em><strong>1899.<\/strong><\/em>&nbsp;Unter der Leitung von Alfred Dillmann entsteht in M\u00fcnchen ein Informationsb\u00fcro, der Nachrichtendienst in Bezug auf die Zigeuner, zur zentralen Sammlung von Berichten \u00fcber Roma- Bewegungen in allen deutschen L\u00e4ndern und zur Anlegung einer Kartei aller Zigeuner, die \u00e4lter als sechs Jahre sind. Hierzu geh\u00f6rt die Beschaffung von Fotos, Fingerabdr\u00fccken und anderen genealogischen Daten, und speziell allen Informationen bez\u00fcglich \u201eKriminalit\u00e4t\u201c. Zwei Initiativen sind die Folge: Dillmanns Zigeuner-Buch (1905), und die Konferenz vom Dezember 1911. Das Informationsb\u00fcro wird erst 1970 offiziell geschlossen.<br><br><em><strong>1904.<\/strong><\/em>&nbsp;Der preu\u00dfische Landtag nimmt einstimmig einen Antrag zur Regulierung von Zigeuner-Bewegungen und ihren Lebenshaltungsmethoden an.<br><br><em><strong>1905.<\/strong><\/em>&nbsp;Alfred Dillmanns Zigeuner-Buch erscheint in Deutschland. Es besteht aus drei Teilen: Eine Einf\u00fchrung, welche die Argumente zur Kontrolle der Roma darlegt; eine 310 Seiten lange Kartei mit \u00fcber 5000 Roma, inklusive Name, Geburtstag und \u2013ort, Stammbaum und Verwandtschaft, Vorstrafen etc.; und schlie\u00dflich eine Fotosammlung von Roma und Sinti aus verschiedenen Polizeiakten. Die Einf\u00fchrung behauptet, dass das deutsche Volk unter einer \u201ePlage\u201c von Roma \u201eleidet\u201c, dass sie \u201eeine Pest\u201c seien, \u201egegen die sich die Gesellschaft unerm\u00fcdlich wehren muss\u201c, und dass sie \u201evon der Polizei strengstens kontrolliert\u201c und wenn n\u00f6tig \u201er\u00fccksichtslos bestraft\u201c werden m\u00fcssen. Die Vorstellung der besonderen Gefahr von Romani-wei\u00dfen Mischlingen, aus denen sich Dillmanns Auffassung nach fast die gesamte Roma-Bev\u00f6lkerung zusammensetzt, taucht schlie\u00dflich in den N\u00fcrnberger Gesetzen von 1935 wieder auf. Diese rassisch-bedingten Bemerkungen st\u00fctzen auch die Behauptung des Zigeuner-Buchs, dass die Roma eine genetische Tendenz hin zu kriminellem Verhalten h\u00e4tten.<br>Auf einer Konferenz in Sofia, Bulgarien, wird das Wahlrecht f\u00fcr Roma gefordert.<br><br><em><strong>1906.&nbsp;<\/strong><\/em>Am 17. Februar erl\u00e4sst der preu\u00dfische Innenminister eine Direktive mit dem Titel Die Bek\u00e4mpfung des Zigeunerunwesens, die eine Liste bilateraler Abkommen mit L\u00e4ndern enth\u00e4lt, die bei der Vertreibung von Roma zusammenarbeiten wollen, namentlich das Kaiserreich \u00d6sterreich-Ungarn, Belgien, D\u00e4nemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Russland und die Schweiz. Die Polizei ist befugt, Roma f\u00fcr Gesetzesbr\u00fcche zu verfolgen, zu denen \u201eFeuermachen in W\u00e4ldern, illegales Fischen, illegales Kampieren\u201c und \u00e4hnliches geh\u00f6ren. Der tempor\u00e4re Schulbesuch von Kindern, deren Eltern sich auf der Durchreise durch ein Gebiet befinden, wird verboten.<br>Preu\u00dfen f\u00fchrt \u201cZigeunerlizenzen\u201d ein, die von allen ben\u00f6tigt werden, die dort bleiben wollen. Die Lizenzen werden nur ausgegeben, wenn der Antragsteller einen festen Wohnsitz, keine ernsthaften Vorstrafen, ein ordentliches Steuerkonto und eine Ausbildungsversorgung f\u00fcr seine Kinder vorweisen kann. Den Zugelassenen wird jedoch trotzdem nicht gestattet, sich \u00f6rtlich anzusiedeln.<br>&nbsp;<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1885.&nbsp;Roma werden von der Immigrationspolitik der Vereinigten Staaten ausgeschlossen; viele werden zur\u00fcck nach Europa geschickt. 1886.&nbsp;Kanzler von Bismarck ver\u00f6ffentlicht eine Direktive f\u00fcr alle Regierungen der deutschen Bundesl\u00e4nder, in der er sie auf die \u201eBeschwerden \u00fcber das von durchs Reich reisenden Zigeunerbanden verursachte Unheil, und ihre zunehmende Bel\u00e4stigung der Bev\u00f6lkerung\u201c hinweist. 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